Hören im BGM von Krankenversicherungen
Hörgesundheit als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements von Krankenversicherungen
Wer schlecht hört ist nicht nur privat, sondern auch bei der Arbeit beeinträchtigt. Oft bedeutet das auch weniger Produktivität. Nicht umsonst gibt es für Lärmarbeitsplätze strenge Vorschriften und regelmäßige arbeitsmedizinische Tests wie die G20-Untersuchung, um Mitarbeiter und ihr Gehör zu schützen. Auch die zunehmenden Kommunikationsanforderungen im ganz normalen Büroalltag setzen gutes Hörvermögen voraus. Mit dem demografischen Wandel wird diese Entwicklung zur Herausforderung. Experten schätzen die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten durch unversorgte Schwerhörigkeit in Deutschland auf über 30 Mrd. EUR (Shield, 2006). Deshalb rückt auch die Früherkennung von etwaigen Einschränkungen bei Arbeitnehmern in diesem Umfeld zunehmend in den Fokus der betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Digitales BGM
Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden schrittweise auch im betrieblichen Gesundheitsmanagement (Corporate Health) bzw. in der betrieblichen Gesundheitsversorgung erschlossen. Digitale Lösungen bieten dabei niederschwellige, orts- und zeitunabhängige Zugänge für Mitarbeiter.
„Das Digitale BGM nimmt Einzug in die Wirtschaft. Das BGM wird in Zukunft datengestützter. Und damit messbarer und vor allem besser evaluierbar. Aus gesundheitsökonomischer Sicht wandelt sich das BGM durch die Digitalisierung zu einem starken Schwert, um den Mitarbeiter als wichtigsten Erfolgsfaktor dezentral und punktgenau zu unterstützen.“, erklärt Prof. Dr. David Matusiewicz, der im Bereich „Digitales BGM “ an der FOM Hochschule forscht.
Mit Audimatch hat Sonormed eine Lösung entwickelt, die die Hörgesundheit der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellt und die Anforderungen aller Beteiligten durch enge Abstimmung mit Ärzten, Krankenversicherungen und Unternehmen optimal erfüllt.
Mehr Informationen zu den Vorteilen von Audimatch für Unternehmen§132f Versorgung durch Betriebsärzte
Das Inkrafttreten des Paragraphen 132f des neuen GKV-Präventionsgesetzes im letzten Jahr eröffnete Krankenkassen die Möglichkeit, Verträge mit Betriebsärzten über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse hat diesen Auftrag als eine der ersten Krankenversicherungen umgesetzt und führt Audimatch bei Philips ein. Dort steht den Mitarbeitern neben dem Hör-Screening Audimatch auch der Betriebsarzt direkt als Ansprechpartner zur Verfügung und berät nach dem Hör-Screening auf Wunsch zum Ergebnis.
„Wir nutzen nun gemeinsam mit den Betriebsärzten erstmalig den neuen Handlungsspielraum, den uns das Präventionsgesetz ermöglicht hat. Ziel ist es, sowohl unsere Versicherten als auch ihre Arbeitgeber in der Gesunderhaltung und der Versorgung zu unterstützen“, erklärt Dr. Sabine Voermans, Leiterin Gesundheitsmanagement der Techniker Krankenkasse.
„Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidende Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Philips als Gesundheitskonzern legt sehr großen Wert auf ein umfangreiches Angebot der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung. Dieses trägt in hohem Maße dazu bei, körperliche und psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und abzufedern.“ so Gudrun Tschass, Personalchefin für Philips DACH
Sonormed als Partner in der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die Sonormed aus Hamburg arbeitet mit Krankenversicherungen zusammen, die führend in der Anwendung neuer Technologien sind. Durch die Lösung Tinnitracks hat das Unternehmen Strukturen, Know-how und Schnittstellen aufgebaut und etabliert, die es als zuverlässiger Partner in eine Zusammenarbeit einbringt. Basis für die Realisierung erfolgreicher Lösungen ist der Sonormed-eigene Ansatz, die Anforderungen und Bedürfnisse von Nutzern und Patienten, behandelnden Ärzten und Krankenversicherungen gleichermaßen zu adressieren.